Allgemeine Geschäftsbedingungen der 4D Elements UG 

  • 1 Geltungsbereich
  1. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der 4D Elements UG (“4D Elements”) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”). Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die 4D Elements mit ihren Vertragspartnern (“Kunde”) über die Planung, Konstruktion, Fertigung und Lieferung neuer Maschinen schließt. Sie gelten auch für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an denselben Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 
  1. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn 4D Elements ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Verweist 4D Elements in Schriftform auf ein Dokument, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solchen Bezug nimmt, so ist darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen zu sehen. 
  • 2 Auftragserteilung
  1. Angebote von 4D Elements sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Annahme von Bestellungen oder Aufträgen durch 4D Elements kann innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Zugang erfolgen. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht jedoch nicht. 
  1. Der Inhalt und Umfang des jeweiligen Vertragsverhältnisses ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von 4D Elements in Verbindung mit diesen AGB. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform im Sinne des § 126 BGB. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Leistungen, die nicht bereits im ursprünglichen Auftrag enthalten sind. 
  • 3 Leistungsumfang bei Maschinenneubau
  1. Der Leistungsumfang von 4D Elements umfasst die vollständige Neuentwicklung und Fertigung von Maschinen gemäß den vertraglich vereinbarten technischen Spezifikationen. Grundlage ist die vom Kunden bereitgestellte oder gemeinsam erarbeitete Anforderungsliste. Anpassungen technischer oder regulatorischer Art während der Bauphase können nur über ein gesondertes Änderungsangebot berücksichtigt werden. Wird keine Einigung über die Änderung erzielt, ist 4D Elements berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 
  1. 4D Elements verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher Normen (z. B. DIN, Maschinenrichtlinie) auszuführen und dem Stand der Technik entsprechende Lösungen anzubieten. Konstruktions- oder Fertigungsänderungen, die zur Erreichung der vereinbarten Funktionsmerkmale notwendig sind, dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden durchgeführt werden, sofern diese keine Verschlechterung der Maschinenleistung oder -qualität darstellen. 
  1. Sofern der Kunde während der laufenden Fertigung Änderungen oder Zusatzwünsche äußert, wird 4D Elements ein entsprechendes Nachtragsangebot unterbreiten. Die ursprünglichen Lieferfristen und Kostenangaben gelten in diesem Fall nur unter Vorbehalt. Änderungen im Projektumfang durch den Kunden verlängern die Ausführungszeit entsprechend und berechtigen 4D Elements zur Anpassung der Vergütung. 
  • 4 Gewährleistung und Sachmängel
  1. 4D Elements verpflichtet sich zur mangelfreien Herstellung der Maschine entsprechend den vertraglich vereinbarten Anforderungen. Sofern ein Mangel vorliegt, kann der Kunde die ihm nach dem BGB zustehenden Rechte geltend machen. Dies gilt vor wie nach der Abnahme. 
  1. Kein Anspruch auf Gewährleistung besteht, wenn Mängel auf Anweisungen, Vorgaben oder vom Kunden bereitgestellte Materialien oder Komponenten zurückzuführen sind, sofern 4D Elements zuvor schriftlich Bedenken angemeldet hat. 
  1. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder mangelnder Wartung durch den Kunden. 
  1. 4D Elements ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung zu beheben. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte aus §§ 634 ff. BGB geltend machen. 
  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. 
  • 5 Haftung
  1. 4D Elements haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. 
  1. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 
  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von 4D Elements. 
  • 6 Technische Normen
  1. Die Herstellung der Maschinen erfolgt nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung anerkannter technischer Regeln (insbesondere DIN-, ISO- oder vergleichbare Normen). Alle technischen Unterlagen, Zeichnungen, Datenblätter oder Funktionsbeschreibungen, die Teil des Angebots oder Vertrages sind, sind vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Fehlerhafte Vorgaben gehen zu Lasten des Kunden. 
  • 7 Lieferfristen
  1. Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 
  1. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Naturkatastrophen, Streiks oder anderer unvorhersehbarer, nicht durch 4D Elements zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Dasselbe gilt bei nachträglichen Änderungs- oder Zusatzwünschen des Kunden. 
  1. Stillstandszeiten infolge von Verzögerungen in der Kundenbereitstellung (z. B. fehlende Genehmigungen, unklare Vorgaben) oder aufgrund technischer Störungen, die nicht von 4D Elements zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Kunden. 
  • 8 Abnahme
  1. Nach Fertigstellung der Maschine ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer Woche im Werk von 4D Elements abzunehmen, sofern keine andere Frist vereinbart ist. 
  1. Fordert 4D Elements zur Abnahme auf, so hat der Kunde die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, darf die Abnahme nicht verweigert werden. 
  1. Erfolgt die Abnahme nicht fristgerecht, ist 4D Elements berechtigt, die Maschine auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. 
  1. Die Inbetriebnahme oder Nutzung der Maschine durch den Kunden gilt als konkludente Abnahme. 
  1. Die Abnahme ist durch ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes schriftliches Protokoll zu dokumentieren. Teilabnahmen für abgeschlossene Leistungsteile sind zulässig. 
  • 9 Zahlungsbedingungen
  1. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und Montage, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. 
  1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist 4D Elements berechtigt, folgende Abschlagszahlungen zu verlangen: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Baubeginn bzw. Materialbereitstellung, 40 % nach Abnahme. 
  1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 8 Kalendertagen ab Zugang fällig. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt. 
  1. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist 4D Elements berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 
  1. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 
  • 10 Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferte Maschine bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von 4D Elements. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist 4D Elements berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Sache zu verlangen. 
  1. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen. Die Forderungen aus Weiterveräußerungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an 4D Elements ab. 
  1. Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware erfolgt stets für 4D Elements als Hersteller. 
  • 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen, technischen Daten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 
  1. Er hat ferner sicherzustellen, dass etwaige bauliche Voraussetzungen (Fundamente, Medienanschlüsse, Zugänge) rechtzeitig vor Lieferung der Maschine erfüllt sind. 
  1. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. 
  • 12 Datenschutz

4D Elements verpflichtet sich, alle geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO, einzuhalten. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung oder ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. 

  • 13 Geheimhaltung und Urheberrecht
  1. Alle im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Unterlagen, Zeichnungen, Pläne oder Softwarebausteine bleiben Eigentum von 4D Elements und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt, weitergegeben oder anderweitig genutzt werden. 
  1. Das geistige Eigentum an der gelieferten Maschine, insbesondere an Steuerungssoftware oder Sonderkonstruktionen, verbleibt bei 4D Elements, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 
  • 14 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
  1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz von 4D Elements. 
  1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls der Sitz von 4D Elements. 
  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 
  • 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. 

Stand: Januar 2025